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Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 in Baden-Württemberg

Ein Mund-Nasen-Schutz kann helfen, dass andere Menschen vor Tröpfchen-Infektion geschützt werden.

Wo müssen Masken getragen werden?
• beim Einkaufen
• in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, etc.)

Was kann eine Maske sein?
• selbstgemachte oder gekaufte Stoffmaske, Einmalmaske (es ist kein medizinischer Mundschutz gemeint)
• ein Schal
• ein Tuch

Wie ist die Maske zu benutzen?
• Mund und Nase müssen abgedeckt sein (Maske von Nase bis über das Kinn ziehen)
• Ist die Maske feucht, eine neue benutzen.
• Maske regelmäßig bei min. 60 Grad waschen
• Vermeiden Sie, während des Tragens die Maske anzufassen und zu verschieben.
• Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Maske gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
• Auch mit Maske muss der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

Danke, dass Sie sich an die Regeln halten. Wir möchten, dass Sie gesund bleiben!

Mehrsprachige Informationen:

deutsch

arabisch

englisch

französisch

persisch

russisch

türkisch

u.helldorff 29.04.2020

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